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Persönlich für Sie da mit Fachwissen und Willenskraft: Ihre Kanzlei für Scheidung und Familienrecht in München

Unser erstes Informationsangebot für Sie: Vertrauen und Kompetenz sind eine entscheidende Grundlage für eine kompetente Zusammenarbeit. Wenn Sie sich gerade in Trennung befinden oder familiäre Probleme haben, lernen Sie uns doch einfach in einem Informationsgespräch kennen. Termine bieten wir auch kurzfristig an.

Meine Leistungen für Sie:

… wir sind seit über 20 Jahren auf Familienrecht spezialisiert
… wir nehmen uns Zeit für Ihre Probleme
… wir stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite
… Ihre Sorgen stehen bei uns im Mittelpunkt
…Vereinbaren Sie ein Erstberatungsgespräch mit uns

  • Trennung – Klärung Ihrer persönlichen Rechte und Pflichten

  • Scheidung – Vertretung bei Gericht

  • Trennungs-, Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt – Fordern und Abwehr
  • Scheidungsvereinbarung – für außergerichtliche Lösungen

  • Staatliche Hilfen für Scheidungen – kostenlose Scheidung

  • Sorge- und Besuchsrecht: bundesweit und international

  • Internationales Ehe- und Familienrecht
  • Kindesrückführung bei Kindesentführung ins Ausland

  • Vermögensauseinandersetzung – sofortige Sicherung Ihrer Ansprüche

  • Schulden, Haftungsfreistellung, Befreiung durch Privatinsolvenz

  • Kompetente Vertretung bei Gericht

  • Telefonische Rechtsberatung

Persönlich für Sie da mit Fachwissen und Willenskraft

Wir, Wolfgang Pasch und Gabriele Grönert-Bauer, sind in unserer Kanzlei in München Experten auf dem Gebiet Familienrecht (Wolfgang Pasch mit über 20 Jahren Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht). Wir sprechen hierbei alle Betroffenen an, seien es Geringverdiener oder Personen, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Rasche und fachgerechte juristische Unterstützung ist uns wichtig.

Anwalt München Scheidung Pasch

Unverbindliche Erstberatung

Corona: Wir beraten Sie weiterhin – auch gerne telefonisch für 79.- €

z. B. für Fragen zu Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Ehevermögen, Scheidung oder was Sie bei einer Trennung beachten müssen. Bei Erteilung eines Mandats verrechnen wir dieses Honorar. 

089 / 921 31 39 99

Montags bis Freitags 9:00 – 19:00 Uhr
Samstag Notdienst    9:00 – 14:00 Uhr

Inhaltsverzeichnis

01. Bei Trennung oder Scheidung Sachverhalte klären

02. Der Staat kann Scheidungskosten übernehmen: Wann?​

03. Kostenlose Erstüberprüfung / Prüfen Sie hier online die Unterhaltsfrage​

04. Wir über uns – 20 Jahre Berufserfahrung

05.  Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung​

06. Trennung – was nun?

07. Kostenlose Erstprüfung bei Trennung – Onlineprüfung

08. Die 12 schlimmsten Fehlschlüsse zum Thema Scheidung / Ehe im Familienrecht

09. 20 Scheidungstipps

Unverbindliche Erstberatung

Nutzen Sie die Erstberatung, in der wir eine rechtlich überschlägige Behandlung Ihrer Trennungssituation vornehmen. Sie erhalten nicht nur eine rechtliche und taktische Einschätzung Ihrer Rechtssituation. Wir sprechen auch eine klare Handlungsempfehlung aus.

Wann der Staat die Kosten einer Scheidung trägt

Ihnen fehlt das Geld für die Scheidung? Nutzen Sie staatliche Hilfen bereits bei Beginn der Trennung. Wir prüfen für Sie unverbindlich bei einem Erstberatungsgespräch, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine staatliche Kostenübernahme gegeben sind. Dies ist oft der Fall, da erfahrungsgemäß zwei Drittel der Scheidungsbetroffenen staatlichen Hilfen beanspruchen können.

Elterliche Sorge und Umgangsregelung für die Kinder

Besonders wichtig ist Eltern im Scheidungsfall das Wohlergehen ihrer Kinder. Daher möchten sie die bestmögliche Regelung für das Umgangsrecht mit ihren Kindern erreichen. Hier gibt es verschiedene bewährte Möglichkeiten, wie man den Umgang zum Wohl der Kinder handhabt. Wir nennen sie Ihnen gerne und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Einvernehmliche Scheidung – preisgünstige Lösungen bereits im Trennungsjahr

Viele Fragen wie z. B. zu Ehevermögen, nachehelichen Unterhalt oder Kindern lassen sich bereits bei Trennung schnell und kostengünstig außergerichtlich lösen. Somit steht einer zügigen Scheidung nichts mehr im Weg – Sie gewinnen Lebensqualität und sparen Geld.

Streitige Trennung: wir setzen uns für Sie ein

Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, stehen wir selbstverständlich mit unserer langjährigen Gerichtserfahrung streitbar an Ihrer Seite.

Kostenlose Erstüberprüfung / Prüfen Sie hier online die Unterhaltsfrage

Hier können wir Ihre Situation aufgrund unserer Erfahrung mit vielen ähnlichen Fällen und der Eingrenzbarkeit bestimmter Problembereiche online prüfen. Hierbei geben Sie uns hier in München noch keinen Auftrag, d. h. kein Mandat, sondern wir machen auf Ihren Wunsch nur eine Vorprüfung dahingehend, ob eventuell Hilfe von Nöten sein könnte. Hier prüfen wir für Sie Ihren Fall online…

Versorgungsausgleich: Was wird mit der Rente?

Beide Ehepartner haben während einer Ehe Anwartschaften und Ansprüche auf Versorgung im Alter, beispielsweise durch eine private und/oder gesetzliche Rente, erworben. Bei der Scheidung findet von Gesetzes wegen ein Ausgleich dieser Ansprüche statt. Wir erläutern Ihnen die Details dazu, mit welchen Beträgen Sie rechnen können.

Ehewohnung und Hausrat: Wer bekommt was?

Betroffene in München fragen sich, was ihnen im Scheidungsfall von ihrem Vermögen übrigbleibt. Im Rahmen der sogenannten Vermögensauseinandersetzung wird hierfür entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine juristische Vereinbarung getroffen. Da die Ehe eine Zugewinngemeinschaft darstellt, kann es auch um Vermögen gehen, an das einzelne Betroffene zunächst nicht denken.

Vermögensausein-andersetzung: Was bleibt mir nach der Scheidung übrig?

Betroffene in München fragen sich, was ihnen im Scheidungsfall von ihrem Vermögen übrigbleibt. Im Rahmen der sogenannten Vermögensauseinandersetzung wird hierfür entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine juristische Vereinbarung getroffen. Da die Ehe eine Zugewinngemeinschaft darstellt, kann es auch um Vermögen gehen, an das einzelne Betroffene zunächst nicht denken.

Der Staat kann Scheidungskosten übernehmen: Wann?

Bei niedrigen und sogar bei mittleren Einkünften bis zu monatlich 3.000.- € netto ist generell die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich, auch bereits im Trennungsjahr, wenn Sie hohe Ausgaben haben, z. B.

  • Klärung der Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung
  • Umgangs– bzw. Sorgerecht
  • Klärung der Wohnsituation oder wie eine Scheidung durchgeführt wird
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Dies sind nur einige Beispiele von Punkten Ihrer Trennungs- und Scheidungssituation.

Verfahrenskostenhilfe kann somit jedem bewilligt werden, der nachweisbar trotz hohen Einkommens knapp bei Kasse ist, und daher die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Streits nicht selbst aufbringen kann. Dies ist sogar bei Gutverdienern mit hohen Ausgaben möglich.

Soweit Sie mehr dazu wissen wollen, ob Ihnen staatliche Hilfen zur Klärung Ihrer familienrechtlichen Situation und Probleme gewährt werden können und welche Voraussetzungen Sie hierzu erfüllen müssen, dann können Sie hier mehr lesen >>> Klicken Sie hier.

Eine Prüfung lohnt sich häufig.

Für uns ist es wichtig, dass alle zu ihrem Recht kommen. Daher unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Beantragung dieser staatlichen Hilfen. Kommen Sie schon bei familiären Problemen auf uns zu.

Beispiele für Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Jens ist 32 Jahre alt. Der gelernte Kfz-Mechaniker ist verheiratet und verdient 1700 Euro netto im Monat. Seine Frau arbeitet im Büro und erhält für ihren Halbtagsjob lediglich 800 Euro netto.

Das Paar lebt mit ihrem sechsjährigen Kind in einem Eigenheim. Für dieses fällt eine monatliche Kreditrate von 950 Euro an. Zusätzlich belastet die Kleinfamilie ein Verbraucherkredit in Höhe von 150 Euro pro Monat.

In Anbetracht der finanziellen Situation müsste Jens für ein Scheidungsverfahren kein eigenes Geld aufwenden. Er erhielte Verfahrenskostenhilfe, sodass die Anwalts- sowie Gerichtskosten vom Staat übernommen werden.

Die 35-jährige Claudia arbeitet als Sachbearbeiterin. Da sie einen zwölfjährigen Sohn zu versorgen hat, kann sie nur in Teilzeit arbeiten und verdient daher lediglich 900 Euro netto im Monat. Sie lebt von ihrem Mann getrennt, der etwa 2.500 Euro netto verdient.

Mit ihrem Noch-Ehemann kann sich Claudia bislang nicht über die Höhe des Unterhalts einigen, sodass sie nunmehr eine Frist zur Zahlung gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist. Für ein Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht kann Claudia Verfahrenskostenhilfe beantragen, sodass die Kosten für sie entfallen.

Gregor ist 44 Jahre alt und verdient als Abteilungsleiter 3.000 Euro im Monat netto. Da er von seiner Frau getrennt lebt und zusätzlich für seine beiden bei der Frau lebenden Kinder Unterhalt zahlen muss, verbleibt ihm jedoch wenig Geld zum Leben.

Nach Abzug der gemeinsamen Hausschulden in Höhe von 1.100 Euro im Monat stehen ihm lediglich 1000 Euro zur Verfügung. Nun möchte Gregor seine drei und fünf Jahre alten Kinder öfter sehen und dies gerichtlich geltend machen.

Da eine außergerichtliche Lösung keinen Erfolg gebracht hat, ermöglicht ihm das Gericht mit der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe die Durchsetzung seiner Ansprüche.

Trotz des vergleichsweise guten Einkommens muss Gregor nicht für die Kosten des Gerichtsverfahrens aufkommen.

Meist keine Kosten für Geringverdiener und HartzIV-Bezieher in München und Umgebung

Wir bearbeiten Ihre Probleme auch wenn Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen..

Wir raten Ihnen dringend, dass Sie sich schon bei Beginn familiärer Konflikte über die rechtlichen Auswirkungen einer Trennung oder Scheidung an uns wenden. Hierbei können wir Sie z. B. über folgende Punkte informieren:

– Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

– Prüfung von Unterhaltsfragen für die Zeit ab der Trennung
– Klärung der Wohnsituation oder wie eine Scheidung durchgeführt wird

– Umgangs- und Besuchsrecht mit den eigenen Kindern

Dies sind nur wenige Bespiele Ihrer zu lösenden Probleme.

Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung

Im Fall einer Trennung oder Scheidung, oder wenn Sie diese planen, benötigen Sie einen Scheidungsanwalt in München mit viel Erfahrung, Fachkenntnis und Seriosität.

Wir suchen für Sie die kostensparendste und beste Vorgehensweise. Nebenstreitigkeiten und unnötige Gerichtsauseinandersetzungen möchten wir vermeiden und suchen die Lösung für Sie da, wo sie Sie an Ihr Ziel bringt. Auf diese Weise führen wir Sie zuverlässig durch das Auf und Ab Ihres Scheidungsweges hin zu ruhigeren Gewässern – mit Einfühlungsvermögen, Verständnis und Zielsicherheit (Mehr lesen).

Trennung – was muss ich nun tun? Ihre ersten Schritte bei Trennung

Berechnen des Unterhalts Ihre kostenlose Broschüre zum Download

Hier finden Sie alles Wichtige zur Wohnsituation bei Ihrer Trennung – und was es dabei zu beachten gilt. Außerdem informieren wir Sie über den sogenannten Trennungsunterhalt, der ab Tag eins der Trennung anfällt, was viele Betroffene leider nicht wissen. Die nächste Frage ist, ob Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können und was Sie im Falle staatlicher Unterstützung wissen sollten.

Telefonberatung

Behalten Sie Ihre Kosten unter Kontrolle durch eine halbstündige telefonische Beratung zum Festpreis von 79.- € und holen Sie sich dabei fachkundigen erfahrenen Rat.

Haben Sie offene Fragen zu Scheidung oder Trennung? Nehmen Sie Beratung in Anspruch, denn pauschale Antworten gibt es nicht. Nur die Klärung Ihres eigenen Falls durch einen Fachanwalt gibt Ihnen Sicherheit.

Wenn Sie zu uns in München kommen, können Sie mit circa 190.- € für eine erste Einschätzung Ihres Falls rechnen. Wählen Sie hingegen die um circa 110.- € günstigere Telefonberatung, die gleichzeitig auch zügig und bequem ist, können Sie diese zum

Festpreis von 79.- €

erhalten. Dies beinhaltet die Einschätzung Ihres Falls.

Prüfen Sie die Verfügbarkeit der Telefonberatung hier:

Telefontermin nach Vereinbarung

Für die direkte Beratung in München rufen Sie uns bitte einfach unter
Tel. 089 / 921 31 39 99 an oder schicken Sie uns einfach das Antwortformular zur Terminvereinbarung. Sollte telefonisch gerade kein Anwalt für Sie abrufbar sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen telefonischen Rückruftermin. – Erfahren Sie jetzt mehr! –

Der Münchener Wohnungsmarkt ist seit vielen Jahren sehr angespannt

Trennung Auszug Muenchen

Viele Scheidungsbetroffene fragen sich daher, wie sie ihre Wohnungssituation bei der Trennung lösen können. Wir zeigen verschiedene Lösungen auf

Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung

Wir suchen für Sie die kostensparendste und beste Vorgehensweise. Nebenstreitigkeiten und unnötige Gerichtsauseinandersetzungen möchten wir vermeiden und suchen die Lösung für Sie da, wo sie Sie an Ihr Ziel

Musterbrief: So teile ich meinem Ehepartner die Trennung mit

Brief Trennung

Für die Durchführung des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens ist es erforderlich, dass man zuvor ein Jahr getrennt gelebt hat. Ich als Fachanwalt für Familienrecht erlebe es in der Praxis häufig, dass…

Die 12 schlimmsten Fehlschlüsse zum Thema Scheidung / Ehe im Familienrecht

Wer hat Kreditvertrag unterschrieben, wer gehören die Schulden, Privatinsolvenz auch bei Trennung schon denkbar, man muss auf Verträge schauen, (keiner haftet für die Schulden des anderen) Verträge bei Erstberatung durch Rechtsanwalt prüfen

Eine Ehe kann im Rahmen des Familienrechts im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen annulliert werden, der Rechtsanwalt muss sich Einzelfall anschauen, es gibt Sonderregeln, meist aber Scheidung erforderlich

Bei Scheidung besteht Anwaltszwang bei Gericht. Dadurch können Fehler vermieden werden, man kennt seine Rechte nicht, erleidet finanzielle Nachteile, Sozialkassen stellen diese in Frage

Fachliche Beratung empfiehlt sich durch auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt , wirtschaftliche Vorteile meist höher als Anwaltskosten

Steuerproblematik – Nachzahlungen drohen Finanzgericht, Versorgungsausgleich läuft, ebenso Vermögensteilung, Wertzuwachs des Hauses, Lottogewinn-Fall, kann für beide nachteilig sein, Erbrecht bleibt, Krankheit kann zu Dauerunterhalt führen, Unterhaltskette wird länger

Seit 2008 kursiert die Meinung, dass Ehegattenunterhalt vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, ist nicht so. Grundsatz der Eigenverantwortung, für Unterhalt müssen Bedingungen erfüllt sein. Fachliche Beratung durch Rechtsanwalt hilft.

Viele glauben, dass das gesamte Vermögen, das bei der Scheidung vorhanden ist, zu teilen ist, egal ob en Ehegatte Vermögen bereits vor der Hochzeit hatte oder Erbschaften / Schenkungen erhalten hat.

Alles kann im Vorfeld im Trennungsjahr geregelt werden oder Verbundklage, Scheidungsprozess zieht sich unnötig in die Länge

Bei der Hochzeit müssen beide Ehegatten zustimmen, bei der Scheidung nicht. Eine Ehe kann auch geschieden werden, auch wenn ein Ehegatte nicht zustimmt. Selbst wenn ein Ehegatte die Scheidung verweigert, wird die Ehe meist nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden, wenn ein Ehegatte dies mit Rechtsanwalt beantragt.

Auch das ist ein Irrtum. Ein Trennungsjahr ist auch bei einer kurzen Ehe einzuhalten. Es gibt allenfalls ein Härtefallscheidung, die aber unabhängig von der Dauer der Ehe ist und bei wieder besondere Bedingungen vorliegen müssen, über die Rechtsanwalt berät

Dauer für die Kindesunterhalt bezahlt werden muss, hängt nicht vom Alter des Kindes ab. Grundsätzlich müssen die Eltern nur solange Kindesunterhalt bezahlen, bis das Kind eine Ausbildung beendet hat. Die Unterhaltssituation ändert sich mit 18, es ist wichtig, dass neue Unterhaltsberechnung stattfinden kann (Gerne können wir Ihnen zu Festpreis eine genaue Unterhaltsberechnung anbieten)

Man kann vieles privat und außergerichtlich regeln. Bei manchen Positionen schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Formbedürftigkeit vor. Wird die Form nicht beachtet, kann manche Regelung unwirksam sein, was teuer werden kann. Rechtzeitig von Rechtsanwalt unterstützen lassen.

Eine Scheidung kostet bei allen Rechtsanwälten dasselbe, egal ob er persönlich oder online beauftragt wurde. Eine persönliche Beratung / Beauftragung geht schneller, in Eilfällen kann es auch telefonisch sein. Ein persönliches Gespräch ist immer besser, da auch bei einfachen Scheidungen das eine oder andere geklärt werden muss (Vollmachten für Zeit nach der Scheidung, z. B. Patientenvollmacht). Praktische Tipps können im Gespräch erteilt werden und „man kann einfach nur reden“. Oft ist Scheidung undurchsichtiges Mengengelage; im persönlichen Gespräch nimmt sich Rechtsanwalt Zeit, alle juristischen und persönlichen Punkte werden angesprochen und geklärt

Ein großer Teil der Bevölkerung hat Anspruch auf Verfahrenskostnhilfe (Prozesskostenhilfe), ansonsten können wir Ratenzahlung anbieten. Was will ich erstreiten -> können höhere Kosten verursachen, einvernehmliche Lösung spart Kosten

Unverbindliche Erstberatung

z. B. für Fragen zu Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Ehevermögen, Scheidung oder was Sie bei einer Trennung beachten müssen. Bei Erteilung eines Mandats verrechnen wir dieses Honorar. 

089 / 921 31 39 99

Montags bis Freitags 9:00 – 19:00 Uhr
Samstag Notdienst    9:00 – 14:00 Uhr

Ihr Anwalt im Familienrecht in München hat für Sie die
20 besten Tipps rund um die Scheidung zusammengestellt:

Eigentlich ist es ohnehin traurig, dass ein gemeinsam begonnener Lebensweg endet. Doch wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die tragische Entwicklung nun meist erst am Anfang steht. Denn wenn die Beziehung zu Ende ist, gibt es meist keine Gefühle mehr, das Vertrauen ist verloren gegangen oder aber die Beziehung hat sich auseinander gelebt. Hier in unserer Anwaltskanzlei in München geben wir Ihnen bei Ihrer Scheidung oder Trennung den nötigen juristischen Beistand. Zum Thema Scheidung sollten Sie unbedingt folgende Ratschläge unseres Anwalts für Scheidungsrecht beachten, die zu den häufigsten Fehlinformationen aufklären.

Je früher Sie zu mir kommen, desto mehr kann ich Ihnen helfen, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden. So kennen Sie auch rasch Ihre rechtlichen Ansprüche und versäumen keine Fristen.

Je mehr Sie sich mit dem Partner einigen, desto weniger gibt es vor Gericht zu streiten. Der Vorteil ist für Sie, dass Sie so Geld sparen. Wie dies in Ihrem konkreten Fall aussieht, kann ich Ihnen gerne in einem Erstberatungsgespräch aufzeigen.

Auch im Fall einer Kurzzeitehe bestehen Rechtsansprüche, z. B. auf Trennungsunterhalt und u. U. auf nachehelichen Unterhalt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Prüfen Sie diese Rechtsansprüche mit uns.

Die familiengerichtliche Rechtsprechung sieht im Regelfall vor, dass ein Ehegatte verpflichtet sein kann, sich aktiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, damit er eigenverantwortlich leben kann. Ob dies konkret in Ihrer Lebenssituation zutrifft, können wir in einem Erstberatungsgespräch klären.

Kinder werden älter, somit ändert sich der finanzielle Bedarf nach Unterhalt. Wir bieten Ihnen an, den Anspruch und die Höhe des Kindesunterhalts zu prüfen und geben Ihnen bei einer Erstberatung Klarheit (z. B. über Altersstufe, Ausbildungszeit, Studium).

Im Familienrecht haben ca. zwei Drittel der Betroffenen einen Anspruch auf Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten durch die Staatskasse. Da neben dem Einkommen auch Schulden und Anzahl der Kinder für die Berechnung maßgeblich sind, erhalten viele, die es nicht vermuten, diese staatliche Hilfe (Verfahrenskostenhilfe). Falls Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, gibt es staatliche Hilfen; weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Schon seit langer Zeit kursiert der Irrglaube, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen einzustehen hat. Hier kommt es auf den Einzelfall an, meist haftet ein Ehegatte für die Schulden des anderen nicht. Für den Fall, dass Sie oder Ihr Ehegatte verschuldet sind und aus der Schuldenfalle heraus wollen, bieten wir Ihnen an, Ihnen im Rahmen der Privatinsolvenz fachmännisch zur Seite zu stehen. Somit haben Sie wieder ein sorgenfreies Leben.

Bezüglich des Trennungsjahres sind z. B. Fristen oder steuerliche Veränderungen zu berücksichtigen. Bereits im Trennungsjahr kann das Ehepaar alle mit der Scheidung zusammenhängenden Belange regeln, wenn beide hierzu bereit sind.

Ein Scheidungsantrag kann erst mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Die Stellung des Scheidungsantrages hat z. B. Auswirkungen auf die Renten- oder Vermögensteilung. Wann in Ihrem konkreten persönlichen Fall der Scheidungsantrag zu stellen ist, klären wir gemeinsam in einem Erstberatungsgespräch.

Verschaffen Sie sich rechtzeitig einen Überblick über die gemeinsame Altersvorsorge. In einem persönlichen Informationsgespräch zeige ich Ihnen gerne auf, wie Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge im Rahmen des Unterhaltsrechts verbessern können.

Ab dem Tag der ausgesprochenen Trennung besteht ein Anspruch auf Unterhaltsleistung im Trennungsjahr. Es ist existentiell wichtig, den Unterhaltsanspruch ab diesem Zeitpunkt zu kennen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und um z. B. Wechselwirkungen mit laufenden Hauskrediten beachten zu können. Auf Wunsch entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen.

Sie möchten gerne wissen, wie sich Ihre finanzielle Situation in der Zukunft darstellt. Gerne unterstütze ich Sie hierzu bereits im Trennungsjahr mit allen Facetten des Ehegattenunterhaltes und kläre Sie hierzu umfassen auf. Für den Fall, dass der Ehegattenunterhalt nicht zum Leben ausreicht, zeige ich Ihnen auch staatliche Hilfen auf.

Ab dem Beginn der Trennung ist jeder für sich selbst verantwortlich, jeder sollte auch Zugang zu seinem eigenen Geld haben. Es empfiehlt sich daher, möglichst früh, die Konten zu trennen, um auch gegebenenfalls Missbrauch zu vermeiden.

Es gibt viele gute Gründe, warum Sie wissen sollten, ob es einen neuen Partner gibt, z. B. um finanzielle Nachteile zu vermeiden, insbesondere im Unterhaltsrecht. Was dies für Sie in der Praxis bedeutet oder welche Änderungen / Auswirkungen hier auf Sie zukommen können bzw. wie Sie diese vermeiden, können wir bei einem Erstberatungsgespräch individuell klären.

Die oft vergessenen Haftungsfalle bei Scheidung: Für den Fall, dass nur ein Ehepartner auszieht, ist zu beachten, dass er dennoch weiter für Miete, Schönheitsreparaturen oder eine spätere ordentliche Räumung mit haften kann. Sprechen Sie uns hierauf an.

Soweit Sie im Trennungsjahr Geld sparen oder Schulden machen, kann dies Auswirkungen auf die Vermögensteilung haben. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei mir, wie man in Ihrer Situation am besten verfährt.

Für die soziale Entwicklung Ihrer Kinder ist es wichtig, die scheidungsrechtlichen Streitigkeiten vor den Kindern fernzuhalten, damit sich dies normal entwickeln und z. B. schulische Leistungen stabil bleiben.

Mit der Scheidung geht ein neuer Lebensabschnitt einher, Lebenshaltungskosten ändern sich, ebenso die Wohnsituation. Informieren Sie sich rechtzeitig hierüber, am besten im Vorfeld der Trennung. Erfahrungsgemäß ist es besser, dies bald zu klären, da Entscheidungen und Änderungen viel Zeit benötigen. Beantragen Sie gegebenenfalls frühzeitig staatliche Hilfen.

Manchmal kann es für ältere Ehepaare, insbesondere wenn diese bereits im Rentenalter sind, günstiger sein, sich nur zu trennen, aber nicht scheiden zu lassen. Machen Sie trotzdem Ihre Ansprüche geltend. Suchen Sie mit uns alternative Lösungen. Expertentipp: Eine dauerhafte Trennung ohne Beachtung der steuerlichen Vorgaben, kann zu Steuerbetrug und –nachzahlungen führen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.

Je weniger Sie bei Gericht streiten, desto kostengünstiger wird die Scheidung für Sie. Gerne zeige ich Ihnen hierfür praktische Tipps für Ihre besondere Lebenssituation. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, die auf jeden Einzelfall abzustimmen sind.

„Sie benötigen einen Anwalt mit Erfahrung. Ich bin familienrechtlich spezialisiert und kann geschickt verhandeln. Ich begleite Sie, diese besondere Situation in Ihrem Leben erfolgreich zu bewältigen.“

– Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht.

Sie finden uns mitten in München ganz zentral:

Hier sehen Sie, wie Sie am schnellsten zu uns in die Kanzlei finden:

Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln in München bis „Giselastraße“. Von hier sind es circa 200 Meter oder drei Minuten Fußweg zu uns.