Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Was ist Ehegattenunterhalt?

Ehegattenunterhalt bezeichnet sowohl Trennungsunterhalt als auch nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt steht während der Zeit der Trennung, nachehelicher Unterhalt ab der Scheidung zu. Nach der Scheidung muss jeder Ehegatte grundsätzlich selbst für sich sorgen. Ist ein Ehegatte dazu aus verschiedenen Gründen – wie zum Beispiel wegen der Erziehung des gemeinsamen Kindes oder Erwerbslosigkeit – nicht in der Lage, kann ihm ein Unterhaltsanspruch zustehen.

Verwirkung des Ehegattenunterhaltes

Der Ehegattenunterhalt entfällt, wenn die Ehe nicht länger als zwei bis drei Jahre gedauert hat. Der Unterhaltsanspruch erlischt bei Wiederverheiratung. Lebt der Unterhaltsberechtigte auf Dauer mit einem neuen Partner zusammen und heiratet nur wegen des Unterhaltsanspruchs nicht, soll er nicht besser gestellt werden. Auch sein Unterhaltsanspruch ist verwirkt. Einem Unterhaltsberechtigten, der mutwillig eine gut bezahlte Stelle aufgegeben hat, steht kein Unterhaltsanspruch zu. Eine schwere Straftat gegen den Ehegatten oder dessen Angehörige (Kinder) schließt den Unterhaltsanspruch ebenfalls aus.

Dauer des Ehegattenunterhaltes

Der nacheheliche Unterhalt ist nicht immer ein Leben lang zu bezahlen. Er kann auch nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden und endet mit dem Ablauf dieser Frist. Wesentlich ist, ob der Ehegatte durch die Ehe einen finanziellen Nachteil erlitten hat: Ein Ehegatte gibt während der Ehe seine Tätigkeit im erlernten Beruf zugunsten der Betreuung eines Kindes oder zur Führung des Haushalts auf. Nach der Scheidung muss er wegen der längeren Unterbrechung seiner beruflichen Tätigkeit mit einem geringeren Einkommen leben.

Dieser ehebedingte Nachteil schließt eine Befristung zunächst aus. Hat der Ehegatte während der Lebensgemeinschaft, aber noch vor der Eheschließung seinen Beruf gewechselt und erzielt aus diesem Grund ein geringeres Einkommen, liegt kein ehebedingter Nachteil vor. Eine lange Dauer der Ehe und erhebliche Einkommensunterschiede können aber auch ohne ehebedingten Nachteil dazu führen, dass eine Befristung nicht zulässig ist.

Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung des Wohnvorteiles

Die Ehegatten bewohnen eine lastenfreie Eigentumswohnung, ein Ehegatte zieht in eine Mietwohnung. Der andere nutzt die Eigentumswohnung weiterhin mietfrei. Dieser Wohnvorteil wird bei der Berechnung des Unterhalts als Eigeneinkommen berücksichtigt. Die Höhe richtet sich dabei nach der Miete, die der in der Eigentumswohnung wohnende Ehegatte für eine angemessene Wohnung bezahlen müsste.

Ehegattenunterhalt und Steuer

Unterhaltszahlungen aus Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Unterhaltsberechtigte muss die Unterhaltszahlungen in diesem Fall als Einnahmen versteuern und der Versteuerung unwiderruflich für ein Jahr zustimmen. Der Unterhaltsverpflichtete kann – wenn es sich rechnet – zu Motivationszwecken auch die Bezahlung der Steuer des Unterhaltsberechtigten übernehmen.

Soviel kostet eine Scheidung

Soviel kostet eine Scheidung

Es kommt durchaus vor, dass sich ein Scheidungsverfahren aufgrund verfahrener Streitigkeiten zeitlich in die Länge zieht. Kosten lassen sich daher schwer pauschal vorab benennen. Damit Sie dennoch einen gewissen Einblick in die Kosten bekommen, geben wir Ihnen einige Scheidungsbeispiele aus der Praxis:

Bei uns in München erhalten Sie ein Erstberatungsgespräch für 150,00 € brutto, wobei dieser Preis nicht zeitlich oder durch den Umfang an Fragen limitiert ist. Sie dürfen auch gerne später noch nachfragen, sei es telefonisch, sei es per E-Mail. Dies gehört zu unserem Service im Rahmen unserer Erstberatung. Wenn Sie uns dann mit Ihrer Scheidungsabwicklung beauftragen, rechnen wir die Kosten für die Erstberatung sogar auf die weiteren Kosten an. Hierdurch erhalten Sie das Erstberatungsgespräch dann sozusagen kostenlos.

Welche Gerichtskosten fallen für eine Scheidung an?

Vorab sollte man wissen, dass es von staatlicher Seite bei einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gibt. Wenn Sie selbst zu den Personen gehören, die eine Scheidung eigentlich gar nicht finanzieren können und ein Recht auf staatliche Hilfe haben, kümmern wir uns gerne um einen entsprechenden Antrag. Dies ist der Fall bei geringem Einkommen oder auch im Fall hoher Kreditbelastungen, beispielsweise wegen einer Hausfinanzierung.

Wenn es um das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich geht, können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Diese sind in der Regel abhängig von Einkommen und vorhandenen Vermögenswerten.

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden vom Gericht selbst diesbezüglich berechnet. Diese Kosten werden aber erst am Ende des gesamten Scheidungsverfahrens festgelegt. Vorab kann man sie nur vorsichtig einschätzen. Für möglicherweise anfallende Kosten lassen sich jedoch einige Beispiele anführen und aufzeigen:

Beispiel 1:

Ein Ehepaar hat ein Nettoeinkommen von zusammen 2.000,00 €/Monat. Anfallende Scheidungskosten wären hier 1.380,40 € für den Rechtsanwalt und 406,00 € für das Gericht. Dies sind gesamt 1.786,40 €. Möglicherweise kann man die Kosten durch die beiden Partner teilen. Dann zahlt jeder nur die Hälfte und die Scheidungskosten sind recht niedrig.

Beispiel 2:

Ein Ehepaar hat ein Nettoeinkommen von gemeinsam 3.000,00 €/Monat. Die anfallenden Kosten für die Scheidung betragen dann ungefähr 1.820,70 € für den Rechtsanwalt, und 534,00 € für das Gericht. Dies sind Gesamtkosten von 2.354,70 €. Auch hier ist es unter Umständen möglich, sich die Kosten zu teilen, so dass diese Scheidung doch recht günstig ist.

Beispiel 3:

Wenn ein Ehepaar zusammen auf einen Nettoverdienst von 4.000,00 €/Monat kommt, betragen die Kosten für die Scheidung ungefähr 1.957,55 € für den Rechtsanwalt und 586,00 € für das Gericht. Dies sind Gesamtkosten von 2.543,00 €. Auch hier kann es möglich sein, dass man sich die Kosten teilt. Dies wäre immer noch eine recht günstige Scheidung für beide Partner.

Wenn Sie zu einem persönlichen Erstberatungsgespräch zu uns kommen, können wir Ihnen schon hier unsere Einschätzung über die vermutlich bei Ihnen anfallenden Kosten mitteilen.

Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Scheidung nicht zwangsläufig so teuer ist, wie man es oft im Bekanntenkreis hört. Höhere Kosten entstehen allerdings bei langwierigen Streitereien über Vermögenswerte wie Wohneigentum oder auch Unterhaltsfragen. Die Kosten lassen sich daher nicht pauschal benennen. Wir können Ihnen jedoch bei der Erstberatung persönlich erklären, was im Fall des Falles an Kosten bei Ihnen anfallen würde.    

Bitte vereinbaren Sie in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr telefonisch einfach einen Termin unter  Telefon 089 / 921 31 39 99 für eine Erstberatung. Oder schreiben Sie uns zur Terminvereinbarung bitte mit untenstehendem Kontaktformular.

Für Sie alles leichter

Ab hier wird jetzt für Sie alles leichter

„Wie geht es nun bei Ihnen weiter?“

Sie sind im Moment ratlos und wissen nicht, was Sie als nächstes tun sollen? Wie geht es nun Step by Step bei Ihrer Scheidung weiter? Lesen Sie einfach unsere weiteren Informationen hier durch.

„Was ist der erste Step zu tun?“

Wenn es um Trennung oder Scheidung geht, ist der erste Step die umfassende Informationsbeschaffung. Denn nur so können Sie wirkmächtig vorgehen. Hierbei geht es um folgende Punkte: Erstens müssen Ihre offenen Fragen beantwortet werden. Zweitens müssen Sie herausfinden, mit welcher Strategie Sie nun handeln sollen. Und außerdem benötigen Sie eine Art Gesamtkonzept, das Ihnen von A bis Z sagt, wie es nun weitergeht.

„Wer kann mir die richtigen Informationen geben?“

Letztlich bleiben Ihnen zwei Optionen: Entweder Sie informieren sich selbst und gehen dann alleine weiter. Oder Sie holen sich die nötigen Informationen bei uns in einem Erstberatungsgespräch. Wir beantworten Ihre Fragen und erstellen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen einen Plan, der Ihnen die nächsten Schritte aufzeigt. Sie verlassen unsere Kanzlei mit dem klaren Wissen um die Dauer der Scheidung, die zu erwartenden Kosten und insbesondere Ihre Möglichkeiten dazu, wie Sie sich Ihre Vorteile sichern können. Zur Vereinbarung eines solchen Erstberatungstermins rufen Sie uns bitte unter Tel. 089 / 921 31 39 99 an. Wir vergeben Erstberatungstermine in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

„Ich möchte erst einen Anwalt anrufen, wenn ich es alleine nicht schaffe!“

Sicherlich möchten Sie keinem Anwalt Einblick in Ihr Privatleben geben. Dies ist eigentlich der Normalfall. Dennoch gibt es gute Gründe, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn Sie möchten ja keine falschen Entscheidungen treffen, die sich negativ auf Ihre Finanzlage, Ihre Kinder und Ihr Leben insgesamt auswirken. Diese direkten Folgen kennen Sie derzeit noch nicht. Selbstverständlich sollten Sie erst nach reiflicher Überlegung die entsprechenden Entscheidungen treffen. Sie müssen Ihr Privatleben hierfür aber nicht in die Hände des Anwalts geben, denn dieser berät Sie ja nur mit seinem Fachwissen. Sie bleiben während des gesamten Scheidungsprozesses Herr über Ihr Handeln. Wichtig zu wissen: Nur wer sich früh informiert und mit der Planung beginnt, kann Kosten an der richtigen Stelle sparen.

„Durch einen Rechtsanwalt wird meine Lage nur noch schlechter!“

Von außen kann es durchaus negativ aussehen, wenn man bei Scheidungen hört, dass sich Anwälte gegenseitig mit ihren Briefen „bombardieren“, während die Ehepartner sich währenddessen emotional noch weitaus schlimmer bekriegen. Es gibt aber eine Alternative! Die sogenannte einvernehmliche Scheidung. Hierbei können wir Sie unterstützen. Wir helfen Ihnen bei den Gesprächen mit Ihrem Partner und erarbeiten hieraus juristisch verbindliche Vereinbarungen. Sie entscheiden bei einer einvernehmlichen Scheidung selbst und müssen nicht erst auf die Gerichtsentscheidungen warten. Bei der Erarbeitung zuverlässiger und praktikabler Lösungen helfen wir Ihnen, damit Sie den für Sie passenden Weg gehen können. Bei dieser anderen Art von Scheidung behalten Sie selbst die Kontrolle. Alles, was für uns zählt, sind Ihre Wünsche und Vorstellungen. So können wir Ihnen dabei helfen, einen guten Neustart zu wagen. Außerdem helfen wir Ihnen bei der effektiven Kostenkontrolle, beim Abbau eventuell bestehender Konflikte und beim Sichern der Gesamtkontrolle über den Scheidungsvorgang.

„Es sind die Kosten, die mir Sorgen machen …“

Zu Recht machen Sie sich Gedanken um die Kosten. Allerdings geraten Kosten nur dann aus dem Ruder, wenn Sie die Kontrolle über die Lage verlieren. Es ist daher wichtig, wohl durchdachte Entscheidungen schon vorab so zu treffen, dass die Situation unter Ihrer Kontrolle bleibt. Generell richtet sich das Honorar Ihres Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dennoch sind wir Anwälte ohnehin verpflichtet, für Sie die kostensparendste Variante zu wählen. Dies können wir nur dann, wenn wir gemeinsam mit Ihnen schon zu Beginn und so früh wie möglich die richtigen Entscheidungen treffen können. Viele Dinge rund um die Scheidung lassen sich nämlich außergerichtlich lösen, wodurch man erhebliche Kosten einsparen kann. Prüfen Sie bitte auch, ob Sie in Ihrem Fall vom Staat Prozesskostenhilfe beziehen können. Wir beraten Sie gerne.

Möchten Sie sich bei einem Neustart helfen lassen? Wir unterstützen Sie gerne: Rufen Sie uns bitte an unter Tel. 089 / 921 31 39 99 oder nehmen Sie über unser Kontaktformular. Kontakt zu uns auf.

Patientenverfügung

Warum Sie eine Patientenverfügung besitzen sollten

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München

Während der glücklichen Ehe liegt es im gegenseitigen Interesse, dass ein Ehegatte im medizinischen Notfall einen Willen durch den anderen Ehegatten erfüllt bekommt. Man ist sich sicher, dass der andere Ehegatte die eigenen Belange gut wahrnimmt.

Bei einer Trennung jedoch ändert sich diese Situation.

Spätestens mit der Scheidung ist der vormals vertraute Mensch nicht mehr die Vertrauensperson, in deren Hände man sein weiteres (medizinisches) Schicksal legen will. Oft hat man zwar einen neuen Lebensgefährten, dem man vertraut, aber weil Sie. Z. B. (noch) nicht verheiratet sind, hat dieser neue Lebensgefährte keine Rechte, wie z. B. ein naher Familienangehöriger. Dies ist besonders bedeutsam, wenn man z. B. im Koma liegt oder an einer schweren Krankheit leidet. Wenn man hier nichts geregelt hat, bekommt niemand Auskunft über den Gesundheitszustand und niemand kann erforderliche gesundheitliche Entscheidungen.

Hier ist es dringend erforderlich, frühzeitig bei der Trennung eine Patientenverfügung zu erstellen. In diesem Zusammenhang sind auch Bank- und Postvollmacht geklärt werden. Wenn Sie hierzu weitere Detailfragen über die Ausgestaltung der Patientenverfügung, Bank- oder Postvollmacht haben, können diese im Rahmen der Erstberatung, die wir bzgl. Ihrer Scheidung führen, besprochen und beantwortet werden.

 

Ex-Partner Vermögen erben

Soll mein Ex-Partner mein Vermögen erben?

 

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München 

Was haben Scheidung und Erbrecht gemeinsam? Im Rahmen der Trennung werden viele Positionen wie Unterhalt, Vermögensteilung oder Umgang mit den Kindern geregelt. Hierauf wird in der Regel viel Zeit und Einsatz verwendet. Häufig wird jedoch vergessen, dass auch erbrechtliche Probleme zu beachten und zu regeln sind. Denn trotz der Trennung oder manchmal sogar trotz einer Scheidung kann der Ex-Partner noch Ihr Vermögen erben. Keineswegs endet das Erbrecht des einen Ehegatten automatisch mit der Trennung, sondern dauert darüber hinaus an. 
Was Sie hierbei beachten müssen und wie Sie sich schützen, erfahren Sie hier in unserem Podcast bzw. Sie können das Interview im MP3-Format herunterladen.     

Musterbrief - Trennung mit­tei­len

Musterbrief:
So teile ich meinem Ehepartner die Trennung wirksam mit

Für die Durchführung des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens ist es erforderlich, dass man zuvor ein Jahr getrennt gelebt hat. Ich als Fachanwalt für Familienrecht erlebe es in der Praxis häufig, dass das Ehepaar über den Beginn des Trennungsjahres streitet, da eine Trennung nirgends offiziell (weder bei einem Anwalt oder dem Familiengericht) angemeldet werden muss. Es genügt, dass das Ehepaar tatsächlich getrennt lebt und der Wille, getrennt zu leben nach außen deutlich wird.

Daher empfehle ich, dass ein Ehegatte, der sich trennen will, dies dem anderen klar und unmissverständlich schriftlich mitteilt.

So können spätere Streitigkeiten über den Beginn des Trennungsjahres vermieden werden.“

Insoweit können Sie gerne meinen nachstehenden kostenlosen Musterbrief verwenden. Wichtig ist, dass Sie beweisen können, dass Ihr Ehegatte den Brief erhalten hat, z. B. dadurch dass eine Vertrauensperson bei der Übergabe des Briefes anwesend ist oder dass Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Für den Fall, dass Sie es vorziehen, über meine Kanzlei Ihren Partner von der Trennung zu informieren, so werde ich auf Ihren Wunsch hin Ihren Ehegatten entsprechend anschreiben und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, auch gleichzeitig Trennungsgeld für die Zeit Ihrer Trennung einfordern.

Hallo….,

von unserer Ehe ist nur noch eine gewisse Freundschaft geblieben, aber die Liebe ist gegangen. Daher trenne ich mich nun von dir, um mich nach Ablauf des Trennungsjahres von dir scheiden zu lassen. Dies ist meine endgültige Entscheidung. Ich bitte dich, dies zu respektieren.
Ich werde künftig mit dir keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und nichts mehr gemeinsam mit dir unternehmen. Auch meine finanziellen Belange regele ich künftig alleine.
Ich werde nun auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der mit dir die Fragen zu Trennungsgeld und Unterhalt klären wird.
Dies alles ist gesetzlich vorgeschrieben, aber ich hoffe, wir können die nun auf uns zukommenden Fragen fair behandeln.

Dieser Text ist nur ein Muster / Beispiel. Sie können den Text gerne nach Ihrer eigenen Situation ergänzen / verändern. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, bitte ich Sie, mit mir einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren.

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Prozesskostenhilfe in München

Prozesskostenhilfe in München

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München 

Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Gibt es staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in München.

Was ist Prozeßkostenhilfe (PKH) (Verfahrenskostenhilfe / VKH)?

Scheidungen kosten Geld. Wer einen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, muss erst einmal Gerichtskosten bezahlen, sonst wird das Gericht für Sie nicht tätig. Neben diesen Gerichtskosten fallen auch Rechtsanwaltsgebühren an, insbesondere wenn das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt, wie. z. B. beim Stellen des Ehescheidungsantrages. Die Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen wird diese übrigens Verfahrenskostenhilfe (VKH) genannt, soll es dem Scheidungsbetroffenen möglich machen, sich auch dann scheiden zu lassen, wenn er nicht die finanziellen Mittel hat.

Wer kann Prozeßkostenhilfe (PKH) bekommen?

Dies ist in der Zivilprozeßordnung genau geregelt:

„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Staatliche Hilfe bekommt also derjenige, der im Sinne des Prozeßrechts arm ist. 

Was wird von Prozeßkostenhilfe bezahlt – Wann ist der Anwalt kostenlos?

Diese Frage stellen sich manche Münchener Scheidungsbetroffene. Wenn Prozeßkostenhilfe (PKH) durch das Familiengericht bewilligt wird, werden von der Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes bezahlt. Soweit doch anrechenbares Einkommen vorhanden ist, müssen evtl. geringe Raten hinzugezahlt werden.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht von der Prozeßkostenhilfe bezahlt werden; dies ist von Bedeutung, wenn man z. B. einen Unterhaltsprozeß verliert und daher verpflichtet ist, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen.

Wie bekomme ich Prozeßkostenhilfe?

Hierzu muss bei Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden, den ich auf Wunsch gerne für Sie stelle. Hierzu ist es erforderlich, ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular auszufüllen. Dieses habe ich in der Kanzlei und fülle es daher zusammen mit Ihnen aus. Zudem sage ich Ihnen, welche Unterlagen wir dem Antrag beilegen müssen. Danach reiche ich für Sie diesen Antrag bei Gericht ein.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn mir Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird?

Ich als Rechtsanwalt in München vereinbare dann mit Ihnen, dass Sie bei mir anfallende Rechtsanwaltskosten auch in vernünftigen Raten begleichen können.

Wenn Sie ein unverbindliches Erstgespräche mit mir führen wollen, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 089 / 921 31 39 99 an. Sie können mich aber auch hier per Email erreichen. Falls Sie mich dann mit der Scheidung beauftragen, werde ich Ihnen die Erstberatungsgebühr anrechnen. Auch werde ich berechnen, ob Sie die finanziellen notwenigen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfüllen.

Juristische Telefonberatung

Beratung zu Ihrer Orientierung – Ihre Anwaltshotline für Familienrecht

Telefontermin nach Vereinbarung

Für die direkte Beratung in München rufen Sie uns bitte einfach unter Tel. 089 / 921 31 39 99 an oder schicken Sie uns einfach das Antwortformular zur Terminvereinbarung. Sollte telefonisch gerade kein Anwalt für Sie abrufbar sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen telefonischen Rückruftermin.

Festpreis von 79.-€

Sind Sie auf der Suche nach rascher Auskunft im Familienrecht, weil Sie ein Problem lösen möchten? Nehmen Sie einfach unsere Telefonberatung zum Festpreis durch unsere Rechtsanwälte in München in Anspruch!

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – Hilfe ist nahe!

Unsere Leistungen für Ihre Telefonberatung:

  • Telefonberatung bis zu 30 Minuten Dauer

  • Fachliche kompetente Beratung durch unseren Fachanwalt für Familienrecht

  • Erläuterung zu allen Kosten und Risiken für Ihren Fall

Keine Minutenabrechnung wie bei einer Hotline, sondern gesonderte offizielle schriftliche Rechnung im Nachhinein pauschal zum Festpreis von 79.- € (Zustellung auch per E-Mail möglich)

So gehen Sie vor:

1. Sie prüfen die Verfügbarkeit eines Anwalts:

Für eine direkte telefonische Beratung erreichen Sie uns in unserer Rechtsanwaltskanzlei unter Tel. 089 / 921 31 39 99 oder Sie senden uns Ihre Anfrage per Antwortformular zu. Wenn bei uns kein Anwalt verfügbar ist, vereinbaren wir einen Rückruf mit Ihnen zum Wunschtermin/Wunschzeit: Teilen Sie uns einfach mit, wann wir Sie am besten erreichen können.

2. Ihre Unterlagen:

Sollten Sie bereits wichtige Unterlagen rund um Ihre Fragestellung vorliegen haben, senden sie uns diese doch bitte VOR dem Gespräch per E-Mail, Fax oder Post zu. Dies ist allerdings für Ihre telefonische Erstberatung keine zwingende Voraussetzung!

3. Beratungsgespräch:

Unser Anwalt gibt Ihnen in der Telefonberatung Auskunft dazu, wie er Ihren Fall einschätzt und erläutert Ihnen mögliche Vorgehensweisen. Sie können aber selbst überlegen, ob und wie Sie tätig werden möchten. Sollten Sie Interesse an einer anwaltlichen Vertretung haben, können wir Ihnen die hierfür voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten mitteilen.

4. Die Telefonberatung für 79.- € wird Ihnen bei einer Weiterbetreuung Ihres Falles gutgeschrieben:

Sie können damit rechnen, dass Sie in jedem Fall davon profitieren, wenn Sie die Telefonberatung in Anspruch nehmen.

Ihre Unterlagen, die für uns (je nach Art des Falles) wichtig sein können (falls vorhanden, bitte vorab einreichen):

  • Trennungssituation

  • ggf. Brief des Gegenanwalts

  • Aufforderung zur Unterhaltsleistung

  • Briefe vom Familiengericht (Vorladung etc.)

  • Rechtsschutzversicherung-Unterlagen (wenn vorhanden)

Häufige Fragen:

Wer kann die Telefonberatung nutzen?

Alle Personen, die von einer Scheidung oder Trennung betroffen sind, können die Festpreisberatung nutzen.

Wofür ist die Telefonberatung gedacht?

Sie erhalten eine Auskunft zu den relevanten Problemstellungen rund um Trennung oder Scheidung in Ihrem konkreten Fall. Falls Ihre Fragen für Telefonberatung nicht in Frage kommen, teilen wir Ihnen dies zu Beginn mit und es fallen keine Festpreis-Beratungskosten für Sie an.

Sie haben einen Brief durch den Scheidungsanwalt Ihres Ehegatten bekommen?

Wir können Ihnen eine realistische Einschätzung dazu geben, was auf Sie an Unterhalt, Wohnsituation, Sorgerecht etc. zukommt.

Was sind die Kosten?

Unsere telefonische Beratung zum Festpreis (bis zu 30 Minuten) kostet 79.- € inkl. MwSt. Wir senden Ihnen nach dem Telefonat eine Rechnung zu (auf Wunsch per E-Mail). Es fallen keine weiteren Kosten an.

Gilt die Rechtsschutzversicherung?

Wir erläutern Ihnen, ob und in welchen Fällen es angebracht ist, die Rechtsschutzversicherung zu benutzen.

Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung

Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung

Im Fall einer Trennung oder Scheidung, oder wenn Sie diese planen, benötigen Sie einen Scheidungsanwalt in München mit viel Erfahrung, Fachkenntnis und Seriosität.

Wir suchen für Sie die kostensparendste und beste Vorgehensweise. Nebenstreitigkeiten und unnötige Gerichtsauseinandersetzungen möchten wir vermeiden und suchen die Lösung für Sie da, wo sie Sie an Ihr Ziel bringt. Auf diese Weise führen wir Sie zuverlässig durch das Auf und Ab Ihres Scheidungsweges hin zu ruhigeren Gewässern – mit Einfühlungsvermögen, Verständnis und Zielsicherheit.

Einige wichtige Aspekte zum Geld sparen bei Trennung und Scheidung sollten Sie im Folgenden beachten:

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Was spart bei einer Scheidung wirklich Geld ein? Die Antwort: Eine kluge und effektive Strategie und Abwicklung. Nicht die Online-Scheidung.

Welche Kosten entstehen bei einem verfrühten Antrag auf Scheidung?

Erst ein Jahr nach der erfolgten Trennung können Sie den Antrag auf Scheidung einreichen. Für den Fall, dass der eine Partner erklärt, man lebe nicht getrennt, ist der andere Ehepartner in der Beweispflicht. Kann er diese nicht erbringen, wird möglicherweise sein Scheidungsantrag abgelehnt. Nachfolgend muss er zusätzlich zu den eigenen Rechtsanwaltskosten auch die des anderen Rechtsanwalts begleichen.

Was ist der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung regelt man alle hiervon betroffenen Fragestellungen sofort und einvernehmlich durch eine außergerichtliche, aber juristisch verbindliche Regelung, und zwar betreffend Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen etc. Man vermeidet so jahrelang dauernde und teure Gerichtsprozesskosten. Da wir wissen, dass eine Trennung fast immer mit erheblichen, scheinbar unlösbaren Streitereien einhergeht, die dieser einvernehmlichen Lösung entgegenstehen, bieten wir Ihnen mit unserem Trennungsberater eine effiziente Hilfe. Er weiß für alle wirtschaftlichen und immobilienbezogenen Probleme bei der Trennung Möglichkeiten, die individuell auf Sie abgestimmt werden können, sozusagen am Runden Tisch.

Ehezeit endet formell nicht durch die Trennung

Eine Ehe wird juristisch erst mit dem zugestellten Scheidungsantrag durch das Gericht oder durch den Tod eines Ehegatten beendet – mit den entsprechenden Folgen. Sie endet nicht durch die räumliche Trennung.

Dies ist wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich), da der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags der Stichtag hierfür ist. Dies gilt auch für den Zugewinnausgleich. Zu diesem Stichtag wird auch geprüft, ob die Ehe eine kurze Ehe war, d. h. bis drei Jahre, denn in diesem Fall kann auf den Versorgungsausgleich möglicherweise auch verzichtet werden (vgl. § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz).

Gemeinsamer Rechtsanwalt

Vorsicht! Es ist nicht möglich, dass beide Noch-Ehepartner für die Scheidung einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Dies ist durch den Gesetzgeber verboten und steht unter Strafe (sogenannter Parteiverrat).

Es ist hingegen möglich, dass nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt nimmt, der für ihn den Scheidungsantrag stellt. Der zweite Ehepartner kann nun, auch ohne Anwalt, dieser Scheidung zustimmen. Die Eheleute können sich in diesem Fall darüber verständigen, dass dennoch beide sich die Kosten des Anwalts teilen, wenn sie dies möchten.

So reduzieren Sie Steuern nach Ihrer Trennung

Wenn Sie sich im Trennungsjahr befinden, können Sie die gemeinsame Veranlagung für dieses Jahr durchführen lassen und Sie können auch die Steuerklassen drei und fünf behalten. Wenn am Anfang des Folgejahres ein Versöhnungsversuch scheitert, behalten Sie Steuerklassen und gemeinsame Veranlagung auch für dieses Jahr.

Achtung: Das Trennungsjahr, das für einen Scheidungsantrag nötig ist, wird durch einen Versöhnungsversuch, der scheitert, nicht unterbrochen. Denn Verhandlungen, die vor dem Familiengericht in München oder andernorts stattfinden, sind nicht öffentlich, auch nicht für Behörden. Nach der erfolgten Scheidung werden den Eheleuten je zwei Scheidungsbeschlüsse zugestellt: Ein Beschluss ist vollständig und eine Kurzfassung dient der Vorlage bei Behörden.

Halten Sie die Trennung kostengünstig

Um die Trennung so kostensparend wie möglich zu halten, ist es wichtig, nicht vorschnell emotionale Entscheidungen zu treffen, die sich langfristig negativ finanziell auswirken. Hier können Sie gleich am Anfang sowohl Kosten wie Nerven sparen. Auch wenn Sie sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befinden und der Streit eskaliert, sollten Sie Ruhe bewahren und sich zur finanziellen Situation professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt in München einholen.

So vereinbaren Sie einvernehmlich den Trennungsunterhalt

Ab Tag eins der Trennung kann ein Partner vom anderen Trennungsunterhalt einfordern (vgl. § 1361 BGB). Gesetzlich ist ein angemessener Unterhalt vorgesehen. Dies wird nach den bisherigen Ehe-Lebensverhältnissen berechnet, d.h. 3/7 der Differenz der Einkommen beziehungsweise in den südlichen Bundesländern 45 Prozent. Sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht verheiratet, steht dem betreuenden Elternteil bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt entsprechend bisherigem Einkommen, und zwar mindestens 880 € monatlich, zu (§ 1615 1 BGB). Zu beachten ist gegebenenfalls auch der Ehegattenunterhalt.

Kostenlose Beurkundung des Kindesunterhalts

Wenn es nötig ist, dass für den Kindesunterhalt eine vollstreckbare Urkunde vorgelegt wird, d. h. er tituliert wird, muss das Jugendamt München diese Beurkundung ohne Kosten durchführen. Oftmals treten jedoch längere Wartezeiten oder Probleme auf. In diesem Fall sollte man umgehend ein anderes deutsches Jugendamt in Anspruch nehmen oder am besten gleich einen Notar hierfür beauftragen.

Was passiert mit gemeinsamen Konten und Dispo-Kredit?

Wenn Sie als Ehepartner zusammen Konten führen, sollten Sie diese nun einvernehmlich auflösen. Wenn ein Ehepartner dagegen Widerspruch einlegt, ist es empfehlenswert, dass der andere Ehepartner den Dispo-Kredit bei der Bank auf null setzen lässt, denn andernfalls haftet er für die Schulden des anderen Ehepartners mit. Wenn Sie zusammen mit dem Ehepartner Kredite abzahlen, z. B. für das Eigenheim, sollten Sie das gemeinsame Konto nur noch zu diesem Zweck benutzen und jeweils beide ihre Anteile auf dieses Konto einzahlen.

So sparen Sie bei der Vermögensaufteilung Geld

Sie sparen bei Ihrer Scheidung am meisten Geld ein, wenn Sie sich mit dem Partner einvernehmlich über die Aufteilung des während der Ehe angesammelten Vermögens einigen. Denn wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren in München kommt, müssen Sie bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 50.000 € mit Rechtsanwaltskosten pro Anwalt von circa 3.000,00 € in der ersten Instanz rechnen. Es fallen in der zweiten Instanz nochmals 3.500,00 € an. Erfahrungsgemäß werden diese Gerichtsverfahren in der Regel nie vollständig zugunsten eines Ehepartners entschieden, so dass es häufig ist, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten bezahlen muss. Wir empfehlen daher sogar in extremen Streitfällen unter Eheleuten, die Aufteilung des Vermögens einvernehmlich, gegebenenfalls mit einem Mediator, vorzunehmen.

Streiten Sie nicht bei der gemeinsamen Immobilie

Die gemeinsame Immobilie in München sollte – sofern sicher ist, dass sie nach der Trennung nicht mehr finanziell getragen werden kann – einvernehmlich freihändig verkauft werden. Im Streitfall ist es möglich, dass ein Ehepartner die gerichtliche Teilungsversteigerung beantragt, allerdings erst, nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde.

Der eine Ehepartner kann nur mit Einwilligung des anderen Ehepartners über dessen Vermögen im Ganzen verfügen (§1365 BGB). Dies bedeutet, dass auch ein Immobilienverkauf bis zum juristischen Inkrafttreten der Scheidung schwebend unwirksam ist, wenn der andere nicht die Zustimmung dazu gibt.

Vermeiden Sie gerichtliche Verfahren bei Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht!

Wenn die Ehepartner sich nicht einigen können, bei wem die Kinder zukünftig wohnen, fasst das Gericht in München den Beschluss nach Antrag eines Ehegatten für das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder.

Schlimme Folgen für Scheidungskinder vermeiden

Neben den immensen Kosten können die juristischen Auseinandersetzungen um den Aufenthalt der Kinder erhebliche negative Folgen für diese nach sich ziehen. Gleichgültig, wie das Gericht am Ende urteilt, bleiben nur Verlierer zurück. Wir empfehlen dringend, die Bestimmung des zukünftigen Aufenthalts der Kinder einvernehmlich zu regeln, beispielsweise mit dem sogenannten Wechselmodell.

Vermeiden Sie Kosten wegen strittigem Umgangs- und Sorgerecht

Wenn ein sogenannter Verfahrensbeistand im Sinne eines Anwalts für das Kind bestellt wird, verursacht dies Kosten in Höhe von circa 600 €. In schwierigeren Fällen wird sogar ein gerichtlicher Sachverständiger hinzugezogen: Sein Gutachten verursacht Kosten von circa 5.000 bis 6.000 €. Die Ehepartner müssen sich diese Kosten teilen. Hinzu kommen die Gebühren für den Rechtsanwalt: Je nach Verlauf des Verfahrens muss man hier mit 600 bis 800 € rechnen.

Jugendamt bietet Beratung

Außer dem Jugendamt München bieten zahlreiche gemeinnützige Anlaufstellen und Erziehungsberatungsstellen Hilfestellung für zerstrittene Eltern, um im Kindschaftssachen-Streit zu vermitteln und zu passenden Lösungen zu beraten. Auch die Kosten können in vielen Fällen vom Jugendamt getragen werden.

Sicherlich ist die erfolgreiche Beratung abhängig von der Fähigkeit und Persönlichkeit des Beraters, doch auch das System selbst sorgt für Grenzen.

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Informationsgespräch

Sie möchten sich erst einmal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt in einem Informationsgespräch zu Ihrer eventuellen Scheidung informieren? Sie wissen noch nicht genau, ob eine Scheidung bei Ihnen überhaupt die richtige Lösung ist? Sie benötigen Informationen zu den rechtlichen Regelungen im Trennungsjahr? Sie wissen nicht, welche Fristen es gibt?

Telefonberatung

Sind Sie auf der Suche nach rascher Auskunft im Familienrecht, weil Sie ein Problem lösen möchten? Nehmen Sie einfach unsere Telefonberatung zum Festpreis durch unsere Rechtsanwälte in München in Anspruch! Keine Minutenabrechnung wie bei einer Hotline, sondern gesonderte offizielle schriftliche Rechnung im Nachhinein pauschal zum Festpreis von 79.- € (Zustellung auch per E-Mail möglich)

Der Staat kann Scheidungskosten übernehmen: Wann?​

Überraschenderweise erhalten sogar bis zu 70 Prozent der Scheidungsbetroffenen sogenannte Prozesskostenhilfe – ob einer oder beide der Partner. Daher ist es auch für Sie sinnvoll, zu überprüfen, ob auch bei Ihnen Prozesskostenhilfe möglich ist.

Trennung

Trennung

Wer sich trennen oder scheiden lassen möchte, hat hierfür zahlreiche Gründe. Dennoch ist der juristische Aspekt dabei wichtig: Denn wer nicht abgesichert ist, kann leicht in eine Falle tappen. Beispielsweise, wenn Ehepartner getrennt leben, aber der eine Partner gemeinsame Wertgegenstände bei sich hat oder diese für sich ausleiht. Eine rechtliche Absicherung ist außerdem auch notwendig, wenn Kinder vorhanden sind (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.).

Bitte kontaktieren Sie mich – Wolfgang Pasch – gerne für einen Erstberatungstermin zu Ihrer Trennung oder Scheidung.  In der Regel ist dieser innerhalb von 48 Stunden möglich.

Wer sich zunächst trennen möchte und eventuell erst für später eine Scheidung ins Auge fasst, sollte sich ebenfalls umgehend beraten lassen, um Planungssicherheit zu erlangen und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine Trennung sollte „juristisch festgelegt“ werden, da sie ein Garant dafür sein kann, dass eine eventuell später nachfolgende Scheidung günstiger, einfacher und zügiger abläuft.