Prozesskostenhilfe in München

Prozesskostenhilfe in München

Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München 

Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Gibt es staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in München.

Was ist Prozeßkostenhilfe (PKH) (Verfahrenskostenhilfe / VKH)?

Scheidungen kosten Geld. Wer einen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, muss erst einmal Gerichtskosten bezahlen, sonst wird das Gericht für Sie nicht tätig. Neben diesen Gerichtskosten fallen auch Rechtsanwaltsgebühren an, insbesondere wenn das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt, wie. z. B. beim Stellen des Ehescheidungsantrages. Die Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen wird diese übrigens Verfahrenskostenhilfe (VKH) genannt, soll es dem Scheidungsbetroffenen möglich machen, sich auch dann scheiden zu lassen, wenn er nicht die finanziellen Mittel hat.

Wer kann Prozeßkostenhilfe (PKH) bekommen?

Dies ist in der Zivilprozeßordnung genau geregelt:

„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Staatliche Hilfe bekommt also derjenige, der im Sinne des Prozeßrechts arm ist. 

Was wird von Prozeßkostenhilfe bezahlt – Wann ist der Anwalt kostenlos?

Diese Frage stellen sich manche Münchener Scheidungsbetroffene. Wenn Prozeßkostenhilfe (PKH) durch das Familiengericht bewilligt wird, werden von der Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes bezahlt. Soweit doch anrechenbares Einkommen vorhanden ist, müssen evtl. geringe Raten hinzugezahlt werden.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht von der Prozeßkostenhilfe bezahlt werden; dies ist von Bedeutung, wenn man z. B. einen Unterhaltsprozeß verliert und daher verpflichtet ist, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen.

Wie bekomme ich Prozeßkostenhilfe?

Hierzu muss bei Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden, den ich auf Wunsch gerne für Sie stelle. Hierzu ist es erforderlich, ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular auszufüllen. Dieses habe ich in der Kanzlei und fülle es daher zusammen mit Ihnen aus. Zudem sage ich Ihnen, welche Unterlagen wir dem Antrag beilegen müssen. Danach reiche ich für Sie diesen Antrag bei Gericht ein.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn mir Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird?

Ich als Rechtsanwalt in München vereinbare dann mit Ihnen, dass Sie bei mir anfallende Rechtsanwaltskosten auch in vernünftigen Raten begleichen können.

Wenn Sie ein unverbindliches Erstgespräche mit mir führen wollen, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 089 / 921 31 39 99 an. Sie können mich aber auch hier per Email erreichen. Falls Sie mich dann mit der Scheidung beauftragen, werde ich Ihnen die Erstberatungsgebühr anrechnen. Auch werde ich berechnen, ob Sie die finanziellen notwenigen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfüllen.

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Telefontermin nach Vereinbarung

Für die direkte Beratung in München rufen Sie uns bitte einfach unter Tel. 089 / 921 31 39 99 an oder schicken Sie uns einfach das Antwortformular zur Terminvereinbarung. Sollte telefonisch gerade kein Anwalt für Sie abrufbar sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen telefonischen Rückruftermin.

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So gehen Sie vor:

1. Sie prüfen die Verfügbarkeit eines Anwalts:

Für eine direkte telefonische Beratung erreichen Sie uns in unserer Rechtsanwaltskanzlei unter Tel. 089 / 921 31 39 99 oder Sie senden uns Ihre Anfrage per Antwortformular zu. Wenn bei uns kein Anwalt verfügbar ist, vereinbaren wir einen Rückruf mit Ihnen zum Wunschtermin/Wunschzeit: Teilen Sie uns einfach mit, wann wir Sie am besten erreichen können.

2. Ihre Unterlagen:

Sollten Sie bereits wichtige Unterlagen rund um Ihre Fragestellung vorliegen haben, senden sie uns diese doch bitte VOR dem Gespräch per E-Mail, Fax oder Post zu. Dies ist allerdings für Ihre telefonische Erstberatung keine zwingende Voraussetzung!

3. Beratungsgespräch:

Unser Anwalt gibt Ihnen in der Telefonberatung Auskunft dazu, wie er Ihren Fall einschätzt und erläutert Ihnen mögliche Vorgehensweisen. Sie können aber selbst überlegen, ob und wie Sie tätig werden möchten. Sollten Sie Interesse an einer anwaltlichen Vertretung haben, können wir Ihnen die hierfür voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten mitteilen.

4. Die Telefonberatung für 79.- € wird Ihnen bei einer Weiterbetreuung Ihres Falles gutgeschrieben:

Sie können damit rechnen, dass Sie in jedem Fall davon profitieren, wenn Sie die Telefonberatung in Anspruch nehmen.

Ihre Unterlagen, die für uns (je nach Art des Falles) wichtig sein können (falls vorhanden, bitte vorab einreichen):

  • Trennungssituation

  • ggf. Brief des Gegenanwalts

  • Aufforderung zur Unterhaltsleistung

  • Briefe vom Familiengericht (Vorladung etc.)

  • Rechtsschutzversicherung-Unterlagen (wenn vorhanden)

Häufige Fragen:

Wer kann die Telefonberatung nutzen?

Alle Personen, die von einer Scheidung oder Trennung betroffen sind, können die Festpreisberatung nutzen.

Wofür ist die Telefonberatung gedacht?

Sie erhalten eine Auskunft zu den relevanten Problemstellungen rund um Trennung oder Scheidung in Ihrem konkreten Fall. Falls Ihre Fragen für Telefonberatung nicht in Frage kommen, teilen wir Ihnen dies zu Beginn mit und es fallen keine Festpreis-Beratungskosten für Sie an.

Sie haben einen Brief durch den Scheidungsanwalt Ihres Ehegatten bekommen?

Wir können Ihnen eine realistische Einschätzung dazu geben, was auf Sie an Unterhalt, Wohnsituation, Sorgerecht etc. zukommt.

Was sind die Kosten?

Unsere telefonische Beratung zum Festpreis (bis zu 30 Minuten) kostet 79.- € inkl. MwSt. Wir senden Ihnen nach dem Telefonat eine Rechnung zu (auf Wunsch per E-Mail). Es fallen keine weiteren Kosten an.

Gilt die Rechtsschutzversicherung?

Wir erläutern Ihnen, ob und in welchen Fällen es angebracht ist, die Rechtsschutzversicherung zu benutzen.

Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung

Sparen Sie Kosten bei Trennung und Scheidung

Im Fall einer Trennung oder Scheidung, oder wenn Sie diese planen, benötigen Sie einen Scheidungsanwalt in München mit viel Erfahrung, Fachkenntnis und Seriosität.

Wir suchen für Sie die kostensparendste und beste Vorgehensweise. Nebenstreitigkeiten und unnötige Gerichtsauseinandersetzungen möchten wir vermeiden und suchen die Lösung für Sie da, wo sie Sie an Ihr Ziel bringt. Auf diese Weise führen wir Sie zuverlässig durch das Auf und Ab Ihres Scheidungsweges hin zu ruhigeren Gewässern – mit Einfühlungsvermögen, Verständnis und Zielsicherheit.

Einige wichtige Aspekte zum Geld sparen bei Trennung und Scheidung sollten Sie im Folgenden beachten:

Bei Trennung und Scheidung Kosten sparen So bekommen Sie eine günstige Scheidung

Was spart bei einer Scheidung wirklich Geld ein? Die Antwort: Eine kluge und effektive Strategie und Abwicklung. Nicht die Online-Scheidung.

Welche Kosten entstehen bei einem verfrühten Antrag auf Scheidung?

Erst ein Jahr nach der erfolgten Trennung können Sie den Antrag auf Scheidung einreichen. Für den Fall, dass der eine Partner erklärt, man lebe nicht getrennt, ist der andere Ehepartner in der Beweispflicht. Kann er diese nicht erbringen, wird möglicherweise sein Scheidungsantrag abgelehnt. Nachfolgend muss er zusätzlich zu den eigenen Rechtsanwaltskosten auch die des anderen Rechtsanwalts begleichen.

Was ist der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung regelt man alle hiervon betroffenen Fragestellungen sofort und einvernehmlich durch eine außergerichtliche, aber juristisch verbindliche Regelung, und zwar betreffend Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen etc. Man vermeidet so jahrelang dauernde und teure Gerichtsprozesskosten. Da wir wissen, dass eine Trennung fast immer mit erheblichen, scheinbar unlösbaren Streitereien einhergeht, die dieser einvernehmlichen Lösung entgegenstehen, bieten wir Ihnen mit unserem Trennungsberater eine effiziente Hilfe. Er weiß für alle wirtschaftlichen und immobilienbezogenen Probleme bei der Trennung Möglichkeiten, die individuell auf Sie abgestimmt werden können, sozusagen am Runden Tisch.

Ehezeit endet formell nicht durch die Trennung

Eine Ehe wird juristisch erst mit dem zugestellten Scheidungsantrag durch das Gericht oder durch den Tod eines Ehegatten beendet – mit den entsprechenden Folgen. Sie endet nicht durch die räumliche Trennung.

Dies ist wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich), da der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags der Stichtag hierfür ist. Dies gilt auch für den Zugewinnausgleich. Zu diesem Stichtag wird auch geprüft, ob die Ehe eine kurze Ehe war, d. h. bis drei Jahre, denn in diesem Fall kann auf den Versorgungsausgleich möglicherweise auch verzichtet werden (vgl. § 3 Abs. 3 Versorgungsausgleichsgesetz).

Gemeinsamer Rechtsanwalt

Vorsicht! Es ist nicht möglich, dass beide Noch-Ehepartner für die Scheidung einen gemeinsamen Anwalt beauftragen. Dies ist durch den Gesetzgeber verboten und steht unter Strafe (sogenannter Parteiverrat).

Es ist hingegen möglich, dass nur ein Ehepartner einen Rechtsanwalt nimmt, der für ihn den Scheidungsantrag stellt. Der zweite Ehepartner kann nun, auch ohne Anwalt, dieser Scheidung zustimmen. Die Eheleute können sich in diesem Fall darüber verständigen, dass dennoch beide sich die Kosten des Anwalts teilen, wenn sie dies möchten.

So reduzieren Sie Steuern nach Ihrer Trennung

Wenn Sie sich im Trennungsjahr befinden, können Sie die gemeinsame Veranlagung für dieses Jahr durchführen lassen und Sie können auch die Steuerklassen drei und fünf behalten. Wenn am Anfang des Folgejahres ein Versöhnungsversuch scheitert, behalten Sie Steuerklassen und gemeinsame Veranlagung auch für dieses Jahr.

Achtung: Das Trennungsjahr, das für einen Scheidungsantrag nötig ist, wird durch einen Versöhnungsversuch, der scheitert, nicht unterbrochen. Denn Verhandlungen, die vor dem Familiengericht in München oder andernorts stattfinden, sind nicht öffentlich, auch nicht für Behörden. Nach der erfolgten Scheidung werden den Eheleuten je zwei Scheidungsbeschlüsse zugestellt: Ein Beschluss ist vollständig und eine Kurzfassung dient der Vorlage bei Behörden.

Halten Sie die Trennung kostengünstig

Um die Trennung so kostensparend wie möglich zu halten, ist es wichtig, nicht vorschnell emotionale Entscheidungen zu treffen, die sich langfristig negativ finanziell auswirken. Hier können Sie gleich am Anfang sowohl Kosten wie Nerven sparen. Auch wenn Sie sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befinden und der Streit eskaliert, sollten Sie Ruhe bewahren und sich zur finanziellen Situation professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt in München einholen.

So vereinbaren Sie einvernehmlich den Trennungsunterhalt

Ab Tag eins der Trennung kann ein Partner vom anderen Trennungsunterhalt einfordern (vgl. § 1361 BGB). Gesetzlich ist ein angemessener Unterhalt vorgesehen. Dies wird nach den bisherigen Ehe-Lebensverhältnissen berechnet, d.h. 3/7 der Differenz der Einkommen beziehungsweise in den südlichen Bundesländern 45 Prozent. Sind die Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht verheiratet, steht dem betreuenden Elternteil bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt entsprechend bisherigem Einkommen, und zwar mindestens 880 € monatlich, zu (§ 1615 1 BGB). Zu beachten ist gegebenenfalls auch der Ehegattenunterhalt.

Kostenlose Beurkundung des Kindesunterhalts

Wenn es nötig ist, dass für den Kindesunterhalt eine vollstreckbare Urkunde vorgelegt wird, d. h. er tituliert wird, muss das Jugendamt München diese Beurkundung ohne Kosten durchführen. Oftmals treten jedoch längere Wartezeiten oder Probleme auf. In diesem Fall sollte man umgehend ein anderes deutsches Jugendamt in Anspruch nehmen oder am besten gleich einen Notar hierfür beauftragen.

Was passiert mit gemeinsamen Konten und Dispo-Kredit?

Wenn Sie als Ehepartner zusammen Konten führen, sollten Sie diese nun einvernehmlich auflösen. Wenn ein Ehepartner dagegen Widerspruch einlegt, ist es empfehlenswert, dass der andere Ehepartner den Dispo-Kredit bei der Bank auf null setzen lässt, denn andernfalls haftet er für die Schulden des anderen Ehepartners mit. Wenn Sie zusammen mit dem Ehepartner Kredite abzahlen, z. B. für das Eigenheim, sollten Sie das gemeinsame Konto nur noch zu diesem Zweck benutzen und jeweils beide ihre Anteile auf dieses Konto einzahlen.

So sparen Sie bei der Vermögensaufteilung Geld

Sie sparen bei Ihrer Scheidung am meisten Geld ein, wenn Sie sich mit dem Partner einvernehmlich über die Aufteilung des während der Ehe angesammelten Vermögens einigen. Denn wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren in München kommt, müssen Sie bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 50.000 € mit Rechtsanwaltskosten pro Anwalt von circa 3.000,00 € in der ersten Instanz rechnen. Es fallen in der zweiten Instanz nochmals 3.500,00 € an. Erfahrungsgemäß werden diese Gerichtsverfahren in der Regel nie vollständig zugunsten eines Ehepartners entschieden, so dass es häufig ist, dass jeder seine eigenen Anwaltskosten bezahlen muss. Wir empfehlen daher sogar in extremen Streitfällen unter Eheleuten, die Aufteilung des Vermögens einvernehmlich, gegebenenfalls mit einem Mediator, vorzunehmen.

Streiten Sie nicht bei der gemeinsamen Immobilie

Die gemeinsame Immobilie in München sollte – sofern sicher ist, dass sie nach der Trennung nicht mehr finanziell getragen werden kann – einvernehmlich freihändig verkauft werden. Im Streitfall ist es möglich, dass ein Ehepartner die gerichtliche Teilungsversteigerung beantragt, allerdings erst, nachdem die Scheidung rechtskräftig wurde.

Der eine Ehepartner kann nur mit Einwilligung des anderen Ehepartners über dessen Vermögen im Ganzen verfügen (§1365 BGB). Dies bedeutet, dass auch ein Immobilienverkauf bis zum juristischen Inkrafttreten der Scheidung schwebend unwirksam ist, wenn der andere nicht die Zustimmung dazu gibt.

Vermeiden Sie gerichtliche Verfahren bei Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht!

Wenn die Ehepartner sich nicht einigen können, bei wem die Kinder zukünftig wohnen, fasst das Gericht in München den Beschluss nach Antrag eines Ehegatten für das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder.

Schlimme Folgen für Scheidungskinder vermeiden

Neben den immensen Kosten können die juristischen Auseinandersetzungen um den Aufenthalt der Kinder erhebliche negative Folgen für diese nach sich ziehen. Gleichgültig, wie das Gericht am Ende urteilt, bleiben nur Verlierer zurück. Wir empfehlen dringend, die Bestimmung des zukünftigen Aufenthalts der Kinder einvernehmlich zu regeln, beispielsweise mit dem sogenannten Wechselmodell.

Vermeiden Sie Kosten wegen strittigem Umgangs- und Sorgerecht

Wenn ein sogenannter Verfahrensbeistand im Sinne eines Anwalts für das Kind bestellt wird, verursacht dies Kosten in Höhe von circa 600 €. In schwierigeren Fällen wird sogar ein gerichtlicher Sachverständiger hinzugezogen: Sein Gutachten verursacht Kosten von circa 5.000 bis 6.000 €. Die Ehepartner müssen sich diese Kosten teilen. Hinzu kommen die Gebühren für den Rechtsanwalt: Je nach Verlauf des Verfahrens muss man hier mit 600 bis 800 € rechnen.

Jugendamt bietet Beratung

Außer dem Jugendamt München bieten zahlreiche gemeinnützige Anlaufstellen und Erziehungsberatungsstellen Hilfestellung für zerstrittene Eltern, um im Kindschaftssachen-Streit zu vermitteln und zu passenden Lösungen zu beraten. Auch die Kosten können in vielen Fällen vom Jugendamt getragen werden.

Sicherlich ist die erfolgreiche Beratung abhängig von der Fähigkeit und Persönlichkeit des Beraters, doch auch das System selbst sorgt für Grenzen.

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Wer sich trennen oder scheiden lassen möchte, hat hierfür zahlreiche Gründe. Dennoch ist der juristische Aspekt dabei wichtig: Denn wer nicht abgesichert ist, kann leicht in eine Falle tappen. Beispielsweise, wenn Ehepartner getrennt leben, aber der eine Partner gemeinsame Wertgegenstände bei sich hat oder diese für sich ausleiht. Eine rechtliche Absicherung ist außerdem auch notwendig, wenn Kinder vorhanden sind (Sorgerecht, Umgangsrecht etc.).

Bitte kontaktieren Sie mich – Wolfgang Pasch – gerne für einen Erstberatungstermin zu Ihrer Trennung oder Scheidung.  In der Regel ist dieser innerhalb von 48 Stunden möglich.

Wer sich zunächst trennen möchte und eventuell erst für später eine Scheidung ins Auge fasst, sollte sich ebenfalls umgehend beraten lassen, um Planungssicherheit zu erlangen und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine Trennung sollte „juristisch festgelegt“ werden, da sie ein Garant dafür sein kann, dass eine eventuell später nachfolgende Scheidung günstiger, einfacher und zügiger abläuft.