Prozesskostenhilfe in München
Rechtsberatung in Scheidungsangelegenheiten
von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, Fachanwalt für Familienrecht in München
Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Gibt es staatliche Hilfen? Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) in München.
Was ist Prozeßkostenhilfe (PKH) (Verfahrenskostenhilfe / VKH)?
Scheidungen kosten Geld. Wer einen Scheidungsantrag bei Gericht stellt, muss erst einmal Gerichtskosten bezahlen, sonst wird das Gericht für Sie nicht tätig. Neben diesen Gerichtskosten fallen auch Rechtsanwaltsgebühren an, insbesondere wenn das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt, wie. z. B. beim Stellen des Ehescheidungsantrages. Die Prozeßkostenhilfe (PKH), in Familiensachen wird diese übrigens Verfahrenskostenhilfe (VKH) genannt, soll es dem Scheidungsbetroffenen möglich machen, sich auch dann scheiden zu lassen, wenn er nicht die finanziellen Mittel hat.
Wer kann Prozeßkostenhilfe (PKH) bekommen?
Dies ist in der Zivilprozeßordnung genau geregelt:
„Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“
Staatliche Hilfe bekommt also derjenige, der im Sinne des Prozeßrechts arm ist.
Was wird von Prozeßkostenhilfe bezahlt – Wann ist der Anwalt kostenlos?
Diese Frage stellen sich manche Münchener Scheidungsbetroffene. Wenn Prozeßkostenhilfe (PKH) durch das Familiengericht bewilligt wird, werden von der Staatskasse die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes bezahlt. Soweit doch anrechenbares Einkommen vorhanden ist, müssen evtl. geringe Raten hinzugezahlt werden.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes nicht von der Prozeßkostenhilfe bezahlt werden; dies ist von Bedeutung, wenn man z. B. einen Unterhaltsprozeß verliert und daher verpflichtet ist, die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zu tragen.
Wie bekomme ich Prozeßkostenhilfe?
Hierzu muss bei Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden, den ich auf Wunsch gerne für Sie stelle. Hierzu ist es erforderlich, ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular auszufüllen. Dieses habe ich in der Kanzlei und fülle es daher zusammen mit Ihnen aus. Zudem sage ich Ihnen, welche Unterlagen wir dem Antrag beilegen müssen. Danach reiche ich für Sie diesen Antrag bei Gericht ein.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn mir Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt wird?
Ich als Rechtsanwalt in München vereinbare dann mit Ihnen, dass Sie bei mir anfallende Rechtsanwaltskosten auch in vernünftigen Raten begleichen können.
Wenn Sie ein unverbindliches Erstgespräche mit mir führen wollen, rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 089 / 921 31 39 99 an. Sie können mich aber auch hier per Email erreichen. Falls Sie mich dann mit der Scheidung beauftragen, werde ich Ihnen die Erstberatungsgebühr anrechnen. Auch werde ich berechnen, ob Sie die finanziellen notwenigen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfüllen.